Das Tier wird gechippt – Pflicht ab 2004
Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung erlassen: Hunde und Katzen, die innerhalb der EU transportiert werden, müssen ab 2004 bei Grenzübergang mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Innerhalb der Landesgrenzen ist übergangsweise noch die Kennzeichnung durch Tätowierung möglich, doch ab 2011 hat ausschließlich die Markierung durch MIKROCHIP zu erfolgen.
Wer jetzt einen Welpen aufnimmt, sollte diese neuen Anforderungen gleich erfüllen und sein neues Familienmitglied mit dem Mikrochip dauerhaft kennzeichnen.
Was ist ein Mikrochip?
Der Chip ist ein ROM ( read only memory ), auf ihm sind per Laserstrahl ein weltweit einmalig vergebener Nummerncode eingebrannt, der nie mehr veränderbar ist. Damit die Kennung lesbar wird gehört zu dem Chip eine winzig kleine Antenne, welche die Kennung als Sender ausstrahlen kann. Das alles wird in einen Transponder aus Bioglas gepackt, wobei die Größe ein Reiskorn nicht überschreitet! Die Umkapselung mit Bioglas verhindert eine Abstoßungsreaktion.
Unsere Tiere erhalten einen PASSIVEN TRANSPONDER, d.h., dass der Transponder im Ruhezustand keine Strahlung aussendet.
Erst das eingeschaltete Lesegerät versorgt den Transponder mit der nötigen Energie, und erst jetzt werden die eingebrannten Daten übermittelt. Seit 1996 wurde weltweit der sog. ISO-standard eingeführt, wodurch Transponder auch verschiedener Hersteller von allen Lesegeräten erkannt werden.
Die Kennung auf dem Chip ist nicht umschreibbar, und nur durch starke Mikrowellen oder Röntgenstrahlen in so hohen Dosen zu zerstören, dass diese auch für die Tiere selbst tödlich wären.
Wie wird der Transponder implantiert?
Der Transponder wird mit einem Applikator ( dickere Spritze ) unter die Haut oberhalb des
linken Schulterblattes injeziert.
Das ist für Hunde und Katzen ein schmerzloser Vorgang, der so leicht wie eine subkutane Injektion durchzuführen ist. In der Regel reagieren die Tiere kaum auf die Applikation.
Registrieren
Das beste Chippen ist nichts wert, wenn der Hund oder die Katze nicht sofort mit ihren Daten in den Zentralregistern gemeldet werden.
In unserer Praxis füllen immer wir selbst die Formulare für Sie aus und senden diese dann an die entsprechenden Registrierstellen. So ist es zu 100% gesichert, dass Ihr Liebling nach kurzer Zeit zentral gemeldet ist.
Ihre Aufgabe ist es jetzt nur noch, zukünftige Adressenänderungen von Ihnen der Zentralstelle mitzuteilen, so dass Ihr Liebling jederzeit bei Verlust an Sie zurückübermittelt werden kann.
Wie hilfreich ein Chip sein kann, erfahren Sie von unserem „Bobby“ unter Aktuell im Dezember 2003.
Unsere Praxis konnte den seit Tagen vermissten Hund Lea innerhalb einer halben Stunde wieder nach Hause vermitteln.
Nähere Informationen zum Chippen:
Tasso e.V. http://www.tiernotruf.org